Beschreibung
Worauf muss ich bei der Entgeltabrechnung achten? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Lohnsteuer- und Beitragspflichten. Alle Informationen sind auf dem neuesten Stand des Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Inklusive umfangreichem Stichwortverzeichnis.
Inhalte:
Das Nachschlagewerk für alle ZweifelsfragenDetaillierte, konkrete Rechenbeispiele mit ausführlichen Erläuterungen zu allen wichtigen Fällen: Abfindung, Mehrarbeitsvergütung, Mindestlohn, vermögenswirksame Leistungen u. v. m.Entgelt-ABC mit Erläuterungen zu den wichtigsten SchlagwortenMit Beiträgen von Carola Hausen, Marcus Spahn, André Fasel, Marco Ferme, Christoph Fleige, Manfred Geiken, Jürgen Heidenreich, Harald Janas, Christian Schirk, Peter Schmitz, Michael Schulz, Bernhard Steuerer und Stephan Wilcken
Autorenportrait
1957 geboren, Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg, RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Geschäftsführer bei Südwestmetall und beim Unternehmensverband Südwest in Freiburg, Referent beim REFA-Verband und beim Bildungswerk der baden-württembergischen Wirtschaft.
Leseprobe
Zeitraum von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen
Sachverhalt:Ein Arbeitgeber stellt in seinem Betrieb für saisonale Aushilfstätigkeiten von kurzfristiger Dauer mehrere Hausfrauen mit folgenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten ein:
A: 6 Tage,B: 5 Tage,C: 4 Tage.
Welcher Zeitraum (3 Monate oder 70 Arbeitstage) ist bei den jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeiten für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zugrunde zu legen?
Lösung:
A und B: Da in diesen Fällen die Beschäftigung an mindestens 5 Tagen in der Woche ausgeübt wird, ist bei der Feststellung, ob die Zeitdauer von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten wird, von der 3-Monatsfrist auszugehen.C: In diesem Fall ist hingegen auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen, da die Beschäftigung an weniger als 5 Tagen in der Woche ausgeübt wird.
Hinweis:Bei einer Zusammenrechnung von mehreren Beschäftigungszeiten treten an die Stelle des 3-Monatszeitraums 90 Kalendertage. Das gilt nicht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungszeiten jeweils um volle Kalendermonate handelt. Sind bei einer Zusammenrechnung Zeiten, in denen die Beschäftigung regelmäßig an mindestens 5 Tagen in der Woche ausgeübt wurde, und Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit an weniger als 5 Tagen in der Woche zu berücksichtigen, dann ist einheitlich von dem Zeitraum von 70 Arbeitstagen auszugehen.
Inhalt
Frontmatter -- Vorwort der ersten Auflage -- Vorrede der zweiten Auflage -- Nachträge, Berichtigungen und Druckfehler -- LEHRBÜCHER DES SEMINARS FÜR ORIENTALISCHE SPRACHEN ZU BERLIN -- Anmerkungen -- Sach- und Namen-Verzeichnis -- Zur Beachtung!
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