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Die Neubestimmung des Staat-Kirche-Verhältnisses in den neuen Ländern durch Staatskirchenverträge

Zu den Möglichkeiten und Grenzen des staatskirchenvertraglichen Gestaltungsinstruments, Jus Ecclesiasticum 62

Erschienen am 25.01.2000
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783161473197
Sprache: Deutsch
Umfang: XIX, 451 S.
Format (T/L/B): 3 x 24.3 x 16.3 cm
Einband: Leinen

Beschreibung

Nach der Wiedervereinigung stellte sich Staat und Kirchen in den neuen Ländern die Aufgabe, ihr Verhältnis zueinander im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes von Grund auf neu zu gestalten. Hans Ulrich Anke arbeitet die rechtlichen Möglichkeiten heraus, die der Staatskirchenvertrag als eingeführtes Gestaltungsinstrument dem Staat, den Kirchen und den Jüdischen Verbänden bietet, um ihre staats- bzw. kirchenpolitischen Ziele umzusetzen. Zunächst erarbeitet Hans Ulrich Anke die gemeinsamen Gestaltungsanliegen von Staat und Kirche, bevor er dann ihre Umsetzung in den neuen Staatskirchenverträgen anhand von vier grundlegenden Funktionen darstellt: der Förderfunktion, der Absicherungsfunktion, der Kooperationsfunktion und der Einbindungsfunktion. Damit lassen sich Rechtsnatur und Wirkungsweise der Staatskirchenverträge teilweise neu bestimmen. Die staatskirchenvertraglichen Bindungen stellen innerstaatliches Staatsvertragsrecht dar. Es ermöglicht auf der einen Seite eine Bindung des staatlichen Gesetzgebers zugunsten des kirchlichen Vertragspartners, die zwar einem eingeschränkten Gemeinwohlvorbehalt unterliegt, im übrigen aber verfassungsgerichtlich durchsetzbar ist. Auf der anderen Seite erlaubt es auch eine weitgehende Einbindung des kirchlichen Wirkens in die staatliche Aufgabenwahrnehmung sowie eine differenzierte kulturstaatliche Kirchenpolitik des säkularen Staates. Außerdem setzt sich Hans Ulrich Anke mit den aktuellen Problemen und Streitigkeiten bei der Auslegung und Anwendung der einzelnen Vertragsbestimmungen in der staatskirchenrechtlichen Praxis auseinander.

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Autorenportrait

ist Präsident des Kirchenamtes der EKD und Leiter der Hauptabteilung I "Leitung, Recht und Finanzen".

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