Beschreibung
Praxis und Dogmatik der Grundrechte werden von der Rechtsfigur der 'Abwägung' bestimmt. Gegen - insbesondere - richterliche Abwägung zur Bewältigung von 'Grundrechtskollisionen' ist in Grenzfällen nichts einzuwenden. Bedenklich sind aber die Maßstablosigkeit und die Generalisierung des 'multipolaren Ausgleichs' zwischen Verfassungsgütern aller Art. Karl-Heinz Ladeur formuliert eine ausdifferenzierende Grundrechtsdogmatik, die jenseits der klassischen Dichotomie "the man versus the state" das kollektive Moment der Grundrechte als Garantie gesellschaftlicher Selbstorganisation grundrechtlich geschützter Handlungsbereiche gegen den staatlichen Zugriff in Anschlag bringt.
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