Die Gemeinfreiheit
Begriff, Funktion, Dogmatik, Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 63
Erschienen am
15.03.2012, 1. Auflage 2012
Beschreibung
Kunstwerke, Erfindungen, Designs und Produktbezeichnungen sind gemeinfrei, soweit sie nicht immaterialgüterrechtlich geschützt sind. Solche Güter gehören niemandem. Jedermann hat die gleiche Freiheit, sie zu jedem legalen Zweck zu benutzen. Auf der Basis einer Geschichte des Begriffs "Gemeinfreiheit" erarbeitet Alexander Peukert die theoretischen Grundlagen des Rechtsgrundsatzes der Gemeinfreiheit. Er legt dar, welche Funktionen der Gemeinfreiheit in einer offenen Wissensgesellschaft zukommen. Schließlich werden die verfahrens- und materiellrechtlichen Regelungen analysiert, in denen die Gemeinfreiheit ihren Niederschlag gefunden hat. Damit liegt erstmals eine Dogmatik der Gemeinfreiheit im deutschen und europäischen Privatrecht vor.
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Autorenportrait
ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im internationalen Immaterialgüterrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen".