Beschreibung
Actio utilis - 'zweckdienliche Klage' - nennen die römischen Juristen einen Rechtsbehelf, der neu geschaffen werden muss, um eine Situation zu bewältigen, in der man die herkömmlichen Klagen nicht zur Anwendung bringen kann oder will. Der Begriff ist in der modernen Forschung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Klageformeltechnik behandelt und dabei insbesondere auf sein Verhältnis zur 'Tatsachenklage' (actio in factum) untersucht worden. Genau besehen, hat er jedoch gar keinen formeltechnischen Gehalt, sondern abstrahiert gerade von der Klageformel, deren Konzeption dem Einzelfall überlassen bleibt. Interessanter als die Frage ihrer Gestaltung ist denn auch die Frage nach dem materiellen Zweck der als 'zweckdienlich' bezeichneten Klagen. Hier stößt man durchaus auf übergreifende Muster, vor allem auf das Motiv, einer ungerechtfertigten Bereicherung zu wehren. Nicht wenige der actiones utiles entspringen zwar der Fiktion einer in Wahrheit nicht vorhandenen Vertragsbindung oder eines vertragsähnlichen Verhältnisses, haben aber die Aufgabe, einen unberechtigten Zufallsgewinn abzuschöpfen, der nicht dem Kondiktionsrecht unterliegt.
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Autorenportrait
Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.
Leseprobe
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Inhalt
Einleitung
Actiones utiles als Formularproblem? – Struktur einer materiellrechtlichen Analyse – Actiones utiles zur Verfahrens- und Beweiserleichterung
Erstes Kapitel: Actiones utiles aus dem prätorischen Edikt
Ediktale Rechtsinstitute als actiones utiles – Actiones utiles nach ediktalen Vorgaben – Ergebnis
Zweites Kapitel: Neu geschaffene actiones utiles im Zweipersonenverhältnis
Ausdehnung außervertraglicher Haftung – Vindicationes utiles – Erweiterung der Vertrags- und vertragsähnlichen Haftung – Ergebnis
Drittes Kapitel: Dreipersonenverhältnisse
Überwälzung einer fremden Schuld – Übertragung einer fremden Forderung – Stellvertretung? – Ergebnis
Fazit
Quellenverzeichnis
Sach- und Personenverzeichnis