Beschreibung
'Hate Speech in Social Media. A Phenomenological and Criminal Law Analysis': This thesis focuses on the phenomenon of hate speech in social media and analyses whether the current German criminal law is able to capture and sanction it under criminal law. In particular, it also takes a closer look at the Act to Combat Hate Crime and Right-Wing Extremism, which came into force in 2021, and examines whether the legislator has succeeded in achieving its self-imposed goal of better capturing and sanctioning hate speech in social media.
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Autorenportrait
Yeliz Bulut studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nachdem sie 2020 das erste Staatsexamen abschloss, promovierte sie dort unter Betreuung von Professorin Dr. Ingke Goeckenjan. Daneben war sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Seit 2023 ist sie Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Hamm mit Stationen unter anderem beim Deutschen Bundestag und bei international tätigen Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf und London.
Inhalt
1. Einleitung
2. Das Phänomen Hassrede in sozialen Netzwerken
A. Soziale Netzwerke:
Begriffsbestimmung – Funktionsweise – Häufig genutzte soziale Netzwerke – Kommunikation in sozialen Netzwerken
B. Hassrede
Begriff der Hassrede – Online-Hassrede vs. Offline-Hassrede – Die Beteiligten –
Erscheinungsformen von Hassrede in sozialen Netzwerken – Abgrenzung zu anderen internetbasierten Phänomenen – Empirische Erkenntnisse über Hassrede in sozialen Netzwerken – Erklärungsansätze für internetbasierte Hassrede – Folgen
3. Strafbarkeit der Hassrede in sozialen Netzwerken
A. Relevante Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des StGB
Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Tatbegehung im Internet – Inhaltsbegriff des § 11 Abs. 3 StGB – Strafrechtlich relevante Tathandlungen in sozialen Netzwerken – Täterschaft und Teilnahme – Strafzumessung auf Rechtsfolgenseite
B. Relevante Straftatbestände aus dem Besonderen Teil des StGB
Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG – Delikte gegen den demokratischen Rechtsstaat – Straftatfördernde Delikte und Delikte gegen die öffentliche Ordnung – Ehrverletzungsdelikte – Delikte gegen die persönliche Freiheit
4. Abschließende Bewertung
Strafrechtlicher Schutz vor Hassrede – Zielerreichung des GBRH? – Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung im Internet als reale Herausforderungen – Rolle des Strafrechts und außerstrafrechtliche Bewältigungsstrategien