Beschreibung
Die Arbeit beleuchtet das Internationale Privatrecht und das Internationale Öffentliche Recht von Stiftungen (»Stiftungskollisionsrecht«). Der Einfluss der Niederlassungsfreiheit wird gesondert berücksichtigt. Grundlagen des vereinheitlichten Stiftungsrechts und des Internationalen Gesellschaftsrechts werden untersucht. Es wird hinterfragt, ob das Stiftungskollisionsrecht zu Unrecht ein Schattendasein in der Rechtswissenschaft führt.
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Autorenportrait
Andreas Schwarzer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, der Stockholm University und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sein Referendariat absolvierte er am OLG München mit Stationen unter anderem beim LG München I, der Regierung von Oberbayern und einer Wirtschaftskanzlei. 2018 erwarb er den Magister im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht (LL.M.Eur.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2018 ist er Beamter des Freistaates Bayern.
Inhalt
Einleitung
Fragestellung – Forschungsstand – Gang der Untersuchung
A. Grundlagen des vereinheitlichten Sachrechts der Stiftungen
Entwicklung des Stiftungsrechts – Stellungnahme – Anpassung der Landesgesetze
B. Grundlagen des Internationalen Gesellschaftsrechts
Keine umfassende Kodifikation – Grundzüge des Internationalen Gesellschaftsrechts – »Dreiteilung« des gesellschaftsrechtlichen Kollisionsrechts
C. Grundlagen des Internationalen Stiftungsrechts
Keine umfassende Kodifikation – Kurs im Windschatten – Grundzüge des Internationalen Stiftungsrechts
D. Schnittstelle Internationales Öffentliches Recht
Begriffsklärung – Kollisionsrechtliches und transnationales Verständnis – Entwicklungsphasen – Kursausrichtung der Stiftungsaufsicht an der Konzeption des IPR
E. Europarechtlich geprägte Stiftungsmobilität
Gesetzgebungsbestrebungen – Sitztheorie und Vorgaben der Niederlassungsfreiheit – Europarechtskonformität der sachrechtlichen Vorgaben zum Verwaltungssitz – Grenzüberschreitende Mobilität
Ergebnis und Ausblick