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Betriebsausgaben von A-Z

Mit CD-ROM, Haufe Praxisratgeber

Erschienen am 15.06.2010, 1. Auflage 2010
39,80 €
(inkl. MwSt.)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783448096118
Sprache: Deutsch
Umfang: 270 S.
Format (T/L/B): 2 x 21 x 15 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Wie werden Betriebsausgaben in der Buchhaltung richtig erfasst? Wann können Pauschbeträge in welcher Höhe angesetzt werden? Wie gehen Sie mit sogenannten gemischten Aufwendungen um? In diesem Buch finden Sie die richtige Antwort auf Ihre Fragen.Inhalte: - Von Abfindung über Bewirtungskosten, Kfz bis zu Zinsen die einzelnen Betriebskosten unter der Lupe. Mit Erläuterung, Beispiel, ds richtige Konto, GuV und EÜRPosition zu jeder einzelnen Betriebsausgabe. Ist die Ausgabe voll, nur begrenzt oder gar nicht abzugsfähig. Das Wichtigste zu Pauschbeträgen, Belegerfassung, Privatkosten, Abschreibungen. Mit vielen Beispielen, Tabellen und Mustern. Dazu Hinweise auf aktuelle Urteile und Besonderheiten bei einer Betriebsprüfung.  Auf CDROM: Rechner Formulare Arbeitshilfen Checklisten Richtsatzsammlung  

Produktsicherheitsverordnung

Hersteller:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
info@haufe.de
Munzinger Str. 9
DE 79111 Freiburg

Autorenportrait

Elmar Goldstein ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen und weiß als Praktiker, worauf es bei Buchhaltung und Jahresabschluss ankommt. Bei Haufe hat er zahlreiche Beiträge und Bücher zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht.

Leseprobe

BegriffBetriebe benötigen für die Herstellung von Waren oder Dienstleistungen Sachgüter. Solche Güter, die länger als ein Jahr genutzt werden können, wie etwa Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge, Kraftfahrzeuge oder auch die Büroeinrichtung, können nicht sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben komplett geltend gemacht werden. Sie werden abgeschrieben, d. h. die entstandenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden entsprechend der Abnutzung (Absetzung für Abnutzung - AfA) auf verschiedene Jahre verteilt und mindern in diesen Jahren anteilig den Gewinn. Für die Bestimmung des Umfangs der Abschreibung gibt es verschiedene Verfahren, die im Steuerrecht geregelt sind. Vgl. auch: → Abschreibungen: lineare, degressive, außerplanmäßige, Gebäudeabschreibungen, → Immaterielle Wirtschaftsgüter, Abschreibungen, → Mittelstandsabschreibungen  - Grundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA) sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des jeweiligen Wirtschaftsguts sowie die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts. Bei den Anschaffungskosten werden neben dem Anschaffungspreis des erworbenen Wirtschaftsguts Anschaffungsnebenkosten z. B. für Transportkosten, Versicherungen, Provisionen u. Ä. dem Preis zugerechnet. Preisminderungen müssen wie etwa Rabatte oder Skonti abgezogen werden, ebenso wie die Umsatzsteuer, soweit sie als Vorsteuer bereits abgezogen ist. Stellt ein Unternehmen die von ihm genutzten Sachgüter selbst her, so werden die Herstellungskosten als Basis für die Absetzung für Abnutzung (AfA) genommen. Zu den Herstellungskosten rechnen insbesondere die Materialkosten für Roh, Hilfs und Betriebsstoffe, die Kosten der Fertigung durch die Beschäftigten (v. a. Löhne), anteilige Gemeinkosten für Fertigung, Lager, Betriebsräume, Transport usw. sowie anteilige Verwaltungskosten. Diese Kosten werden entsprechend einem Schlüssel anteilig auf die Produkte umgelegt, wobei die Aufteilung etwa mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens erfolgt. Grundlegend bei der Berechnung der Abschreibung sind die unterschiedlichen Sätze für bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung), Gebäude (hier gelten eigene Regeln) und unbewegliche Wirtschaftsgüter wie etwa Rechte (z. B. Außenanlagen, Betriebsanlagen) und andere immaterielle Wirtschaftsgüter. Die genaue Höhe der Abschreibung ergibt sich neben den Kosten des Wirtschaftsguts (Abschreibungsvolumen) im Regelfall aus den sog. AfATabellen (s. Anhang), in denen jeweils für die Anlagegüter die gewöhnliche Nutzungsdauer festgelegt ist, dem Abschreibungsbeginn sowie aus der Abschreibungsmethode, die in den jeweils gültigen Steuergesetzen geregelt ist. Da eine höhere oder niedrigere AfA die Steuerlast eines Unternehmens bestimmt, werden entsprechend den wirtschaftspolitischen Zielen gelegentlich die AfASätze verändert. Die Abschreibung mindert den zu versteuernden Gewinn. Allerdings ist es besser, Erhaltungsaufwand für ein Wirtschaftsgut sofort zu 100 % als Betriebsausgaben absetzen zu können, als es über die Nutzungsdauer verteilt über Jahre abzusetzen. Abzugsberechtigt ist immer derjenige, der wirtschaftlicher Eigentümer des Wirtschaftsguts ist. Der Vorsteuerabzug ist generell schon bei Anschaffung/Herstellung zulässig, wenn die Umsatzsteuer der abzuschreibenden Wirtschaftsgüter auf der Rechnung ausgewiesen ist. Aus der Abschreibung gibt es keinen Vorsteuerabzug. Leseprobe

Inhalt

VORWORT EINLEITUNG Betrieblicher Anlass der Betriebsausgaben Erfolglose Aufwendungen Vorweggenommene Betriebsausgaben Nachträgliche Betriebsausgaben Betriebsausgaben als Aufwendungen Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Aufzeichnungspflichten Zinsaufwendungen Gewerbesteuer Richtige Rechnungen LEXIKONTEIL Abfall/Abfallentsorgung Abfindungen Abschreibungen, allgemein Abschreibungen, außerplanmäßige Abschreibungen, degressive Abschreibungen, leistungsmäßige Abschreibungen, lineare Anzeigenwerbung Arbeitszimmer, häusliches Auswärtstätigkeiten Autoreparatur Autotuning (Sonderausstattungen) Autounfall/Versicherungsentschädigung Bahncard Bahnfahrkarten Bankgebühren Bauleistungen Bausparkassenbeiträge Beiträge an Berufsverbände/Berufsgenossenschaften Benzinkosten Betriebsausgabenpauschale Bewirtung von Mitarbeitern Bewirtungskosten Buchführungskosten Bürgschaft Bürobedarf Büromaschinen Büromöbel Computer (Anschaffungskosten) Computermonitore Computerprogramme (Software) Computerprogramme (Updates) Damnum/Disagio Diebstahl Direktversicherung Ebay-Shop: Verkäufergebühren Ehescheidung Einbürgerungskosten Energiekosten (Heizöl) Entgeltfortzahlung Fachliteratur Firmenfeiern Forderungsverluste Fortbildungskosten Franchising, Abschlussgebühren Franchising, laufende Gebühren Freie Mitarbeiter Führerscheinkosten Gebäudeabschreibungen Geldbeschaffungskosten Geldbußen/Geldstrafen GEMA-Abgaben Geringfügige Beschäftigung Geringwertige Wirtschaftsgüter Geschenke Getränke (Personal) Gewerbesteuer GEZ-Gebühren Grundsteuer Gründungskosten Handyvertrag Hotelkosten Hundehaltung Immaterielle Wirtschaftsgüter, Abschreibungen Inkassokosten Instandhaltungskosten bei Gebäuden Internet Internet: Kosten der eigenen Website Jahresabschlusskosten (intern) Jubiläumszuwendungen Kautionen Kinderbetreuungskosten Kleidung Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeugversicherung Krankheitskosten Kreditkartenabrechnung Leiharbeit (Personalleasing) Lösegeld Mahngebühren Materialeinkauf (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) Messeaufwendungen Miete Mietkauf (Kaufleasing) Mietnebenkosten (Energie, Wasser) Mietwagen Mittelstandsabschreibungen Pensionszusage Personal- und Lohnkosten Pkw-Anschaffung Portokosten Provisionen Prozesskosten Reinigungskosten Reisekosten Reparatur/Wartung Repräsentationskosten Rückdeckungsversicherung Schadenersatz Sekretariatsdienste Softwaremiete/Softwareleasing Sonstige Raumkosten (Bewachungsservice) Sozialversicherungsabgaben Spenden Sponsoring Tantieme Taxifahrten Telekommunikationskosten Transportkosten Umzugskosten Vergebliche Betriebsausgaben Verpackungsmaterial Versandkosten Versicherungsbeiträge Ware, verdorbene Wareneinkauf Werbekosten Werbematerial Zertifizierungskosten Zinsen Zulassungskosten ANHANG Eigenbelege Pauschbeträge für das Kalenderjahr 2010 Amtliche AfA-Tabellen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten 2010 Einnahmen Überschuss Rechnung Richtsatzsammlung/Pauschbeträge STICHWORTVERZEICHNIS

Schlagzeile

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Betriebsausgaben richtig ansetzen, dabei rechtssicher handeln und dennoch Steuern sparen können.