Beschreibung
Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken haben eine beachtliche bauwirtschaftliche Bedeutung. Als Folge der Kodifizierung des Bauvertragsrechts im BGB zum 01. Januar 2018 entstand mit § 650a Abs. 2 BGB das praktisch äußerst relevante Rechtsproblem, inwieweit Verträge mit diesem Inhalt als Bauverträge einzuordnen sind. Vor diesem Hintergrund werden die Begriffe der Instandhaltung und der wesentlichen Bedeutung für Konstruktion, Bestand oder bestimmungsgemäßen Gebrauch unter Rückgriff auf das Leitbild des Bauvertrags für eine rechtssichere Anwendung des § 650a Abs. 2 BGB erarbeitet. Dabei gelingen Begriffsbestimmungen, die auf die Praxis abgestimmt sind und sich sinnvoll sowie harmonisch in das Gesamtsystem des Bauvertragsrechts einfügen.
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