§§ 328-345
(Vertrag zugunsten Dritter, Draufgabe, Vertragsstrafe), J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Recht der Schuldverhältnisse 2
Erschienen am
23.11.2020, 1. Auflage 2020
Beschreibung
Die Übergänge zwischen Verträgen zugunsten Dritter und Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter können sich in der Praxis als fließend erweisen. Hilfreich ist dabei die in der Kommentierung des § 328 BGB eingearbeitete Entscheidungsübersicht, die einzelne Fälle - vom Anwaltsvertrag bis zur Zwangsvollstreckung - diesen Kategorien zuordnet. Die Kommentierung zur Vertragsstrafe führt die Entwicklung in der wettbewerbsrechtlichen, gewerbemietrechtlichen und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu einer zivilrechtlich-systematischen Sicht zusammen.
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