Beschreibung
Die Arbeit zeigt Unterschiede zwischen dem aktienrechtlichen Ausschlussverfahren in Form des sogenannten Squeeze-out-Verfahrens durch Private und durch den Staat auf. Nach der eigentumsverfassungsrechtlichen Qualifikation des Verfahrens widmet sich der Autor der Frage, welche Belange seitens des Staates in die Abwägung mit den Privatinteressen einzubringen sind. Als solcher Belang wird der Ausschluss aufgrund des Gebots wirtschaftlich effizienten Handelns diskutiert. Abschließend wird auf die Sondersituation der Durchführung eines Squeeze-out-Verfahrens zur Unternehmenssanierung bei systemrelevanten Unternehmen eingegangen, in der sich das Ausschlussrecht als risikoadäquanter Ausgleich darstellen kann.
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