Beschreibung
Für die damals größte pommersche Stadt, Stralsund, schuf der Rektor einer Privatschule, Johannes Aepinus (1499–1553) im Auftrag des Rates 1525 die erste evangelische Kirchen- und Schulordnung.
Es handelt sich um die älteste Ordnung dieser Art im evangelischen Raum. Als sich die Stadt Stralsund im April des unruhigen Jahres 1525 zu den Lehren der Reformation bekannte, folgte noch im Herbst desselben Jahres die »Ordnung«, gut zehn Jahre früher als im restlichen Herzogtum Pommern. So kann man wohl mit Fug und Recht von einer Vorlage für spätere Kirchenordnungen sprechen. Die plattdeutsche Sprache und Mentalität haben diese Ordnung wesentlich mitbestimmt.
Das kirchliche, gesellschaftliche und soziale Leben erfuhr hier unter der Überschrift reformatorischen Schriftverständnisses neue Ausrichtung und Belebung des Gemeinwesens.
Inhalt
Faksimile der Stralsunder Kirchen- und Schulordnung von 1525, verfasst von Johannes Aepinus
Norbert Buske
Zur Geschichte des eigenständigen evangelischen Kirchenrechts in Stralsund – Stichworte und Hinweise
Heiner Lück
Die Stralsunder Kirchen- und Schulordnung von 1525. Eine Einführung
Dirk Schleinert
Transkription der Handschrift der Stralsunder Kirchen- und Schulordnung vom 5. November 1525
Übersetzung der Stralsundischen Kirchen- und Schulordnung vom Jahre 1525 in die Schriftsprache des 19. Jahrhunderts von Carl Ferdinand Fabricius
Daniel Cramer
Beschlussfassungen der Städte Lübeck, Bremen, Hamburg, Rostock, Stralsund und Lüneburg auf dem Hamburger Konvent am 15. April 1535