Beschreibung
Handelsrecht verschärft wegen der Sonderstellung der Kaufleute viele Bestimmungen des BGB (z.B. § 362, 377 HGB). Auch Vertretungsrecht wird modifiziert (z.B. § 15 HGB Prokura), ebenso die Haftung (§ 25 ff. HGB). So kann eine Klausur ideal gestreckt werden. Deshalb sind Kenntnisse im Handelsrecht unerlässlich, alles in allem aber leicht erlernbar. Inhalt: Das Recht der Kaufleute Vertretung des Kaufmanns Handelsregister Firmenrecht Wechsel des Unternehmensträgers Der Handelskauf Das Kommissionsgeschäft
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