Beschreibung
Der Afrikanische Gerichtshof für Menschen- und Völkerrechte ist der Justizapparat der Afrikanischen Union und neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte einer der drei regionalen Menschenrechtsgerichte. Er wurde gegründet, um die Menschen- und Volksrechte in Afrika vor allem durch die Lieferung von Urteilen zu schützen.Der Gerichtshof hat zwei Arten von Rechtsprechung: streitig und beratend. Gemäß dem Protokoll (Artikel 5) und den Regeln (Regel 33) kann der Gerichtshof Beschwerden und/oder Anträge entgegennehmen, die ihm entweder von der Afrikanischen Kommission für Menschen- und Völkerrechte oder unter verschiedenen Umständen von Vertragsstaaten des Protokolls oder afrikanischen zwischenstaatlichen Organisationen unterbreitet werden. Non-Governmental Organizations with observer status before the African Commission on Human and Peoples' Rights and individuals from States which have made a Declaration accepting the jurisdiction of the Court can also institute cases directly before the Court. Bis Januar 2019 haben nur neun Länder eine solche Erklärung abgegeben.
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Autorenportrait
Aloys Ntirushwamaboko ist Jurist. Er hat einen Master-Abschluss, ein Diplom in Rechtspraxis und einen Bachelor of Laws. Derzeit arbeitet er für das UNHCR-Ruanda. Er war als Legal & Compliance Officer bei HASHI ENERGY in der Zentralafrikanischen Republik und der DR Kongo für den UN-Vertrag tätig. Er ist Mitglied der ruandischen Anwaltskammer und der East African Law Society.