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Der Tatbestand der allgemeinen Marktbehinderung

Ein Beitrag zu den Grenzen des Lauterkeitsrechts, Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 6

Erschienen am 15.12.2006, 1. Auflage 2006
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783161491863
Sprache: Deutsch
Umfang: XVIII, 473 S.
Format (T/L/B): 2.6 x 23.2 x 15.6 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Jochen Lux untersucht den Tatbestand der allgemeinen Marktbehinderung, der seit jeher zu den umstrittensten Materien des Lauterkeitsrechts gehört. Die Fallgruppe berührt insoweit Grundfragen des Wettbewerbsrechts, wie den Schutzzweck des UWG, die Konkretisierung der Generalklausel sowie das Verhältnis von UWG und GWB. Wurde vom Reichsgericht zunächst die massenweise unentgeltliche Verteilung von Schuhcreme oder Waschpulver beleuchtet, stehen heute Preisunterbietungen sowie die Gratisverteilung von Presseerzeugnissen im Blickpunkt der lauterkeitsrechtlichen Rechtsprechung. Mit dem Tatbestand der allgemeinen Marktbehinderung wird dem UWG über die bloße Marktverhaltenskontrolle hinaus die zusätzliche Aufgabe einer Marktstrukturkontrolle zugewiesen. Zwangsläufig ergeben sich insoweit Berührungen, wenn nicht gar Überschneidungen mit den Missbrauchstatbeständen des GWB. Unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Marktbehinderung kann ein bedenkliches Wettbewerbsverhalten unterbunden werden, wenn es allein oder in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der Leistungswettbewerb werde in nicht unerheblichem Maße eingeschränkt. Ohne weiteres ersichtlich ist insoweit die Gefahr einer unnötigen Beschränkung des Wettbewerbs. Denn die richterliche Beurteilung, ob der Wettbewerbsbestand gefährdet oder gar aufgehoben wird, setzt zwingend die Kenntnis voraus, was Wettbewerb eigentlich ist. Unter Rekurs auf die Erkenntnisse der Wettbewerbstheorie zeigt der Autor auf, dass der Tatbestand der allgemeinen Marktbehinderung konsequenterweise aufzugeben ist. So ist es in Anbetracht der bestehenden Prognose- und Irrtumsrisiken kaum zuverlässig möglich, entsprechende Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfreiheit überhaupt festzustellen. Auch ist die Fallgruppe vor dem Hintergrund der Wertungen des GWB nicht anzuerkennen.

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Autorenportrait

Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth; Abschluss der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung zum Wirtschaftsjuristen (Univ. Bayreuth);2006 Promotion; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth und Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Bamberg.

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