Beschreibung
Das Bistum Kurland war eines von fünf Bistümern in Alt-Livland und fiel durch die Fortschritte der Reformation und den Zusammenbruch der mittelalterlichen livländischen Konföderation. Das bischöfliche Stift (im westlichen Kurland) wurde von dem dänischen Herzog Magnus von Holstein (1560) erworben. Durch die Verleihung von Lehnsgütern der bischöflichen Domäne an seine Vasallen trug der neue Herrscher zur Entwicklung des piltenschen Adels bei. Nach der Unterstellung unter den polnischen König (1585) erhielt das ehemalige Stift Pilten (als Kreis Pilten) 1617 den Status einer Adelsrepublik, die nur vom König abhängig war und über eine eigene Gerichtsbarkeit und eine adelige Selbstverwaltung - den Landtag - verfügte. Das Buch beschreibt die Organisation und Funktionsweise des Landtags, der die ständischen Traditionen des Alt-Livlands mit dem Einfluss des Parlamentarismus des polnisch-litauischen Staates verband, in dem turbulenten Jahrhundert 1617-1717.
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Rezension
Das Bistum Kurland war eines von fünf Bistümern in Alt-Livland und fiel durch die Fortschritte der Reformation und den Zusammenbruch der mittelalterlichen livländischen Konföderation. Das bischöfliche Stift wurde vom dänischen Herzog Magnus von Holstein erworben, der durch die Verleihung von Lehnsgütern zur Entwicklung des piltenschen Adels beitrug. Nach der Unterstellung unter den polnischen König erhielt der „Kreis Pilten“ 1617 den Status einer „Adelsrepublik“, die nur vom König abhängig war und über eine eigene Gerichtsbarkeit und eine adelige Selbstverwaltung – den Landtag – verfügte. Das Buch beschreibt die Organisation und Funktionsweise des Landtags, der die ständischen Traditionen Alt-Livlands mit dem Einfluss des Parlamentarismus des polnisch-litauischen Staates verband, im turbulenten Jahrhundert 1617–1717.
Der Kreis Pilten (früher das Stift Pilten der mittelalterlichen Bischöfe von Kurland, heute Südwest-Lettland) war in der Frühen Neuzeit ein Teil von Polen-Litauen; ab 1617 eine Adelsrepublik, nur dem polnischen König unterstellt, mit eigener Gerichtsbarkeit und Selbstverwaltung – dem Landtag.
Schlagzeile
Der Kreis Pilten (früher das Stift Pilten der mittelalterlichen Bischöfe von Kurland, heute Südwest-Lettland) war in der Frühen Neuzeit ein Teil von Polen-Litauen; ab 1617 eine Adelsrepublik, nur dem polnischen König unterstellt, mit eigener Gerichtsbarkeit und Selbstverwaltung - dem Landtag.