Beschreibung
Verfassungen legitimieren sich selbst. Deswegen können Normen die Verfassungsauslegung nicht beschränken; sie würden sie eher entfesseln. In der Sorge um die Stabilität der Verfassung und in der Furcht vor politischer Willkür hat man versucht, die Verbindlichkeit des Verfassungstextes zu stärken. Doch dadurch werden politische Konflikte nicht gegen, sondern nur auf der Grundlage der - verschieden gedeuteten - Verfassungstexte ausgetragen. Weil Verfassungen bei ihrer Entstehung bestimmte Sachprobleme bewältigen sollten, gilt es, an diese anzuknüpfen und sie historisch weiter zu verfolgen. Durch historisch-politische Verdichtung gewinnt man Material für die Auslegung der Verfassung, dessen Evidenzen die Probleme klären oder verkleinern und eine Einigung in der Sache erleichtern.
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Autorenportrait
Gerd Roellecke, Dr. jur., (1927-2011) war 1969-1995 Prof. für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Mannheim und 1972-1974 Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz.