Beschreibung
Vor dem Hintergrund der Kontroverse um die Notwendigkeit guter Werke (Majoristischer Streit, unsere Edition Bd. 3) brachen weitergehende Fragen auf. Im Zentrum des Antinomistischen Streits (1556-1571) stand die Frage nach Funktion, Bedeutung und Gebrauch des Gesetzes und des Evangeliums für das Leben der Christen. Insbesondere war strittig, ob der Mensch nach seiner Bekehrung einer besonderen Anleitung zum gottgefälligen Leben durch das Gesetz bedürfe. Die Diskussion wurde ausgelöst durch den Abschied der Eisenacher Synode von 1556, der die Sorge um die rechte Verhältnisbestimmung von Gesetz und Evangelium ansprach. Verschiedene Aspekte diesesProblems wurden an unterschiedlichen Orten des Reichs besonders intensiv debattiert, wobei die Begrifflichkeiten teils sehr schwankend waren. Der Gefahr von Spaltungen innerhalb der Gemeinwesen durch die andauernden theologischen Streitigkeiten suchten die jeweiligen Obrigkeiten teils durch Vermittlung, teils auch durch Zwangsmaßnahmen entgegenzuwirken, so dass es mehrfach zur Entlassung von Predigern kam. Im vierten Band der Edition "Controversia et Confessio" sind für den Streit bedeutsame Texte von Matthias Flacius, Anton Otho, Nikolaus von Amsdorf, Abdias Praetorius, Andreas Musculus, Joachim Mörlin, Andreas Fabricius, Jakob Sybold, Paul Crell, Johann Wigand, Christoph Pezel und anderen versammelt.
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Autorenportrait
Prof. Dr. phil. theol. habil. Irene Dingel ist Direktorin des Leibniz-Instituts für Europäische Geschichte, Abteilung für Abendländische Religionsgeschichte, Mainz.
Rezension
Wie ist das Verhältnis zwischen der Gesetzespredigt und der Evangeliumspredigt zu bestimmen? Welche Bedeutung hat das Gesetz für den gerechtfertigten Menschen? Im Antinomistischen Streit (1556−1571) versuchten die Streitbeteiligten differenzierte Antworten auf diese Fragen zu finden.
Wie ist das Verhältnis zwischen der Gesetzespredigt und der Evangeliumspredigt zu bestimmen? Welche Bedeutung hat das Gesetz für den gerechtfertigten Menschen? Kann die Betonung einer Notwendigkeit des Gesetzes auch für den gerechtfertigten Menschen nicht zu einer Haltung führen, die eine Möglichkeit des Menschen zur Mitwirkung an seiner Seligkeit behauptet? Um diese Fragen kreist der sogenannte Antinomistische Streit (1556−1571), in dem die streitbeteiligten Theologen versuchten, differenzierte Antworten auf diese Fragen zu finden.