Beschreibung
Die Behandlung noch nicht vollständig erfüllter gegenseitiger Verträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört zu den meistdiskutierten Fragestellungen des Insolvenzrechtes. § 105 InsO ordnet in diesem Zusammenhang an, dass die Vertragspartner des Schuldners ihren Leistungsanspruch wegen bereits erbrachter Teilleistungen stets nur als Insolvenzgläubiger geltend machen können, auch wenn der Insolvenzverwalter wegen der noch ausstehenden Leistungen die Erfüllung des Vertrages verlangt. Die Arbeit untersucht, inwieweit die mit der Regelung beabsichtigten Zielsetzungen erreicht werden können und beleuchtet insbesondere die Frage der Teilbarkeit der Leistung sowie die Anwendung des § 105 InsO auf unterschiedlichste Vertragstypen.
Autorenportrait
Der Autor: Oliver Wiegmann, Jahrgang 1972, studierte an der Universität Münster Rechtswissenschaften. Bereits während seines Studiums und des anschließenden Referendariats in Hannover, Hildesheim und Göttingen konzentrierte er seine juristische Ausrichtung auf den Bereich des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechtes. Seit 2000 ist der Autor als Wirtschafts- und Steueranwalt in einer Göttinger Kanzlei tätig. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören neben der Emissionsberatung und der Konzeption und Gestaltung von Kapitalmarktprodukten insbesondere Fragen aus dem Bilanz-, Steuer- und Wertpapierrecht.
Inhalt
: Praktische Bedeutung des § 105 InsO – Entstehungsgeschichte und Gesetzeszweck des Entstehungsgeschichte und Gesetzeszweck des § 105 Satz 1 InsO – Voraussetzungen des § 105 Satz 1 InsO – Rechtsfolge des § 105 Satz 1 InsO, § 105 Satz 2 InsO.