Beschreibung
In der rechtswissenschaftlichen Literatur besteht Einigkeit darüber, dass Rechtsontologie im wörtlichen Sinne als die Lehre vom Sein des Rechts zu definieren ist. Was aber das inhaltliche Verständnis der Rechtsontologie angeht, herrscht hier vielmehr Uneinheitlichkeit und Unbestimmtheit. Um die fundamentale Grundlage des Rechts zu finden, wurde das Thema der Rechtsontologie in der deutschen Rechtsphilosophie der Nachkriegszeit heftig diskutiert, letztendlich befindet sie sich aber in einem labyrinthähnlichen Zustand. Ausgehend von dieser Problemlage wurde in dieser Arbeit versucht, die verbreiteten Missverständnisse über die Rechtsontologie zu beseitigen und zugleich eine Möglichkeit ihrer Weiterentwicklung in der Hegelschen Rechtslehre aufzuzeigen. Es handelt sich um die interpersonale Anerkennung als ontologische Grundlage des Rechts und zugleich die Letztbegründung des Rechts.
Autorenportrait
Der Autor: Yunho Seo, geboren 1963 in Pohang (Korea). 1986 Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft an der Korea Universität in Seoul. 1988 Magisterarbeit an der Korea Universität, anschließend Doktorand und Dozent an derselben Universität. Seit 1993 Studium an der Universität Hamburg. Von 1993 bis 1998 DAAD-Stipendiat. Promotion 2004.