Beschreibung
Das Tiroler Grundverkehrsgesetz kompakt kommentiert Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2023 hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die Verpflichtung zur Selbstbewirtschaftung im Bereich des grünen Grundverkehrs verfassungswidrig ist – dies unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Ospelt. Tatsächlich hat der Tiroler Landesgesetzgeber dieses Erkenntnis in der gegenständlichen Novelle nicht umgesetzt. Im Gegenteil, es wurde der Grundsatz der Selbstbewirtschaftung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Diese Bestimmung hat daher im Anwendungsbereich des Unionsrechtes unangewendet zu bleiben. Es besteht keine Pflicht zur Selbstbewirtschaftung. Dieses Thema wird in der aktuellen Auflage des Kurzkommentars zum ”Tiroler Grundverkehrsgesetz“ in einem eigenen Sonderkapitel ausführlich behandelt. Auch der Problembereich der Erklärung von Gemeinden zu Vorbehaltsgemeinden betreffend das Regime zur Verhinderung von Freizeitwohnsitzen wird eingehend erörtert. Daneben enthält das Werk umfangreiche Informationen zu weiteren wichtigen Themen wie ”Buy to let“. Nutzen Sie das Wissen und bleiben Sie mit der Neuauflage auf dem aktuellsten Stand! Zusatztext
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