Beschreibung
Vor der Reform des Schuldrechts war das Recht zum Schutz vor unangemessenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Arbeitsverträge nicht anwendbar. Ein Ziel der Schuldrechtsmodernisierung war es, das Schutzniveau des Arbeitsrechts auf das Niveau des allgemeinen Privatrechts anzuheben. Nun unterliegen auch Arbeitsverträge einer Inhaltskontrolle nach dem Maßstab des AGB-Rechts. Allerdings sind bei der Anwendung der ABG-Vorschriften auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.
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Autorenportrait
Reinhard Singer, Humboldt-Universität zu Berlin.
Inhalt
I. Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen 1. § 310 Abs. 4 BGB als gesetzliche Grundlage der Inhaltskontrolle 2. Anwendungsbereich: Formulararbeitsverträge und Verbraucherverträge (§§ 305 Abs. 1; 310 Abs. 3 BGB) 3. Exkurs: Verbraucherschutz für Arbeitnehmer außerhalb des AGB-Rechts - § 312 BGBII. Inhaltskontrolle typischer Klauseln1. Ausschlussfristen 2. Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen3. Widerrufsvorbehalte für übertarifliche Lohnbestandteile 4. Andere FlexibilisierungsklauselnIII. Zusammenfassung