Beschreibung
Welche Rechte gewannen die DDR-Bürger durch den Beitritt? Haben sie Rechte verloren?
Am 3. Oktober 1990 kamen buchstäblich über Nacht ein fremdes Recht und eine fremde Justiz über die DDR-Bürger.
Glockenschlag Mitternacht traten die DDR-Gesetze außer Kraft und die Justiz der BRD an ihre Stelle – ein in der Menschheitsgeschichte einmaliger Vorgang!
Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des BRD-Grundgesetzes gelangten die Bürger der DDR in einen »Rechtsstaat«, heißt es. Doch was bedeutet das für die Bürgerin, für den Bürger? Welche Rechte gewannen sie dadurch? Und welche verloren sie?
Ein »Rechtsstaat« muss sich an dem in ihm gesetzten Recht messen lassen.
Wie das bundesdeutsche Recht beschaffen ist und wie es funktioniert, wurde den DDR-Bürgern vorenthalten. Die Mehrheit der Abgeordneten der letzten Volkskammer der DDR, die die Übergabe an die BRD organisierten, waren rechtsunkundig – oder es schien sie nicht zu kümmern.
Erich Buchholz liefert in diesem Band erstmalig eine Darstellung der Rechtsgewinne – und der Rechtsverluste – für Bürger des »Beitrittsgebietes«. Dabei stehen die Rechte des »normalen Bürgers« im Mittelpunkt.
Autorenportrait
Prof. Dr. jur. habil Erich Buchholz
Jahrgang 1927; Besuch des staatlichen Luisen-Gymnasiums zu
Berlin ( von 1933 bis zur kriegsbedingten Unterbrechung 1943 );
Abitur an der Menzel-Oberschule Sommer 1947.
Juristisches Studium an der Humboldt-Universität von 1948 bis
1952; danach wissenschaftlicher Assistent; Promotion 1956 ( über
Strafzumessung ); Habilitation 1963 ( zum Diebstahl ); seit November
1957 Dozent, seit 1965 Professor, zunächst mit Lehrauftrag, später
Ordinarius.
Viele Jahre Direktor beziehungsweise Leiter des Instituts für Strafrecht; 1966 bis 1968 Dekan der juristischen Fakultät, später 1976 bis 1980 Direktor der Sektion Rechtswissenschaft. Langjährig Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats für Rechtswissenschaft beim Minister für das Hoch - und Fachschulwesen
der DDR.
Seit 1952 zahlreiche Publikationen, vor allem Aufsätze in der 'Neuen Justiz' und in 'Staat und Recht', später auch Aufsätze im Ausland ( Polen, Sowjetunion, Italien, Frankreich, Schweden,
USA, BRD ). Verantwortliche Mitwirkung oder Herausgeberschaft bei Lehrbüchern. Mitautor des Buches 'Sozialistische Kriminologie', das ins Englische, Russische und Japanische übersetzt wurde.
Seit den 50er Jahren Teilnahme an zahlreichen wissenschaftlichen Konferenzen im In- und Ausland, auch an von den Vereinten Nationen veranstalteten Kongressen. Mitgliedschaft in mehreren internationalen Vereinigungen.
Seit 1. 10. 1990 gemäß seines ursprünglichen Berufswunsches Rechtsanwalt in Berlin, vornehmlich als Strafverteidiger.
Publikationen über das für die früheren DDR-Bürger fremde bundesdeutsche Recht, zu Strafprozessen gegen DDR-Hoheitsträger und zu aktuellen rechtspolitischen Fragen.