Beschreibung
Diese provokante Frage stellt hier jemand, der es wissen muss. Prof. Dr. Erich Buchholz ist als ehemaliger Richter und Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin ein ausgewiesener Kenner der DDR-Justiz.
Fern jener plakativen Parole vom »Unrechtsstaat« skizziert er im vorliegenden Band die Entstehungsgeschichte, das grundlegende Anliegen und das praktische Funktionieren der Justiz in der DDR. Zur historischen Bewertung stellt er dem eine knappe aber gründliche Analyse der BRD-Gerichtsbarkeit gegenüber. Seine Perspektive ist dabei die des Staatsbürgers, sein Kriterium für die Beurteilung die Frage, inwieweit das jeweilige System für die Bürger gut und verständlich, und Justiz und Rechtsordnung bürgernah und bürgerfreundlich geordnet sind.
Das Ergebnis seiner Arbeit ist ein fundierter Beitrag zur Justizgeschichte, der auch gerade juristischen Laien eine überaus spannende Lektüre bietet.
Autorenportrait
Prof. Dr. jur. habil Erich Buchholz
Jahrgang 1927 ; Besuch des staatlichen Luisen-Gymnasiums zu Berlin (von 1933 bis zur kriegsbedingten Unterbrechung 1943); Abitur an der Menzel-Oberschule Sommer 1947.
Juristisches Studium an der Humboldt-Universität von 1948 bis 1952; danach wissenschaftlicher Assistent; Promotion 1956 (über Strafzumessung); Habilitation 1963 (zum Diebstahl); seit November 1957 Dozent, seit 1965 Professor, zunächst mit Lehrauftrag, später Ordinarius.
Viele Jahre Direktor beziehungsweise Leiter des Instituts für Strafrecht; 1966 bis 1968 Dekan der juristischen Fakultät, später 1976 bis 1980 Direktor der Sektion Rechtswissenschaft.Langjährig Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats für Rechtswissenschaft beim Minister für das Hoch- und Fachschulwesen der DDR.
Seit 1952 zahlreiche Publikationen, vor allem Aufsätze in der 'Neuen Justiz' und in 'Staat und Recht', später auch Aufsätze im Ausland (Polen, Sowjetunion, Italien, Frankreich, Schweden, USA, BRD). Verantwortliche Mitwirkung oder Herausgeberschaft bei Lehrbüchern. Mitautor des Buches 'Sozialistische Kriminologie', das ins Englische, Russische und Japanische übersetzt wurde.
Seit den 50er Jahren Teilnahme an zahlreichen wissenschaftlichen Konferenzen im In- und Ausland, auch an von den Vereinten Nationen veranstalteten Kongressen.
Mitgliedschaft in mehreren internationalen Vereinigungen.
Seit 1. 10. 1990 gemäß seines ursprünglichen Berufswunsches Rechtsanwalt in Berlin, vornehmlich als Strafverteidiger.
Publikationen über das für die früheren DDR-Bürger fremde bundesdeutsche Recht, zu Strafprozessen gegen DDR-Hoheitsträger und zu aktuellen rechtspolitischen Fragen.