Beschreibung
Beweggrund für diese Arbeit war die in der Rechtspraxis häufig auftretende Frage, ob sich ein organschaftlicher Vertreter der Muttergesellschaft zum Geschäftsführer einer Tochter-GmbH bestellen darf. Dabei geht es um das Zusammenspiel des Verbots des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB und der gesellschaftsrechtlichen Stimmverbote des § 47 Abs. 4 GmbHG, wobei der Fokus auf die Beschlussfassung über die Geschäftsführerbestellung gerichtet ist. Die Arbeit zeigt, dass die Normen getrennt voneinander auf zwei unterschiedlichen Konfliktebenen zu prüfen sind. § 181 BGB ist ausschließlich auf Interessenkonflikte zwischen einem Gesellschafter und seinem Vertreter, die Stimmverbote ausschließlich auf Interessenkollisionen zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft anwendbar. Aufgrund der analogen Anwendbarkeit des § 181 BGB auf Gesellschafterbeschlüsse kann es zu einer parallelen Anwendung beider Normen kommen. Bei einer Einpersonen-GmbH findet das Stimmverbot dagegen aufgrund teleologischer Reduktion keine Anwendung; bei beteiligten Kapitalgesellschaften ist zwischen Gesellschaftstypus und Status als Allein- oder Mitgesellschafter zu differenzieren.
Autorenportrait
Die Autorin: Beatrix Kipper, geboren 1972 in Friedberg, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Nach Absolvierung ihres Rechtsreferendariats arbeitet sie seit 1999 als Rechtsanwältin in wirtschaftsberatenden Kanzleien in Frankfurt am Main. Die Promotion erfolgte 2006 an der Universität Kiel.