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Die Grafschaft Ravensberg im 17. Jahrhundert

Verfassung - Recht - Wirtschaft - Kultur. Beiträge des zweiten Ravensberger Kolloquiums, Sonderveröffentlichung des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg 28

Erschienen am 30.11.2023, 1. Auflage 2023
29,00 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783739515205
Sprache: Deutsch
Umfang: 292 S., s/w Illustr., 14 Illustr.
Format (T/L/B): 2.7 x 23.7 x 16.4 cm
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Dieses Buch vereint die Studien des zweiten Ravensberger Kolloquiums, einer wissen-schaftlichen Tagungsreihe des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg e.V. In chronologischem Anschluss an den ersten Band nimmt die vorliegende Aufsatzsammlung vor allem das 17. Jahrhundert in den Blick. Unter den Stichworten Verfassung, Recht, Wirtschaft und Kultur werden völlig neue Ergebnisse vorgestellt, die die bisherige Forschung ergänzen und korrigieren. Diese betreffen zum Beispiel die Frage nach der neu zu beurteilenden Landesherrschaft, das Ravensbergische Appellationsgericht als Besonderheit im Reich und in Brandenburg-Preußen, die Funktionsstände der Juristen und Landhauptmänner, die demografischen und ökonomischen Entwicklungen im langen 17. Jahrhundert oder aber den Gemeindealltag und die Glaubenspraxis in den ländlichen Kirchspielen.

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Hersteller:
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buchverlag@regionalgeschichte.de
Soester Straße 13
DE 48155 Münste

Autorenportrait

statt Herausgeber und Autoren steht hier das gekürzte Inhaltsverzeichnis Vorwort • 7-9 Wolfgang Schindler: Landesherrschaft in der Grafschaft Ravensberg 1609-1653 • 11-49 Tobias Schenk: Das Ravensbergische Appellationsgericht zu Cölln an der Spree 1653-1750 • 51-130 Nicolas Rügge: Ravensberger Juristen im 17. Jahrhundert • 131-150 Uwe Standera: Die Landhauptmänner der Grafschaft Ravensberg im 17. und 18. Jahrhundert • 151-172 Philipp Koch: Bevölkerung und wirtschaftliche Wechsellagen in der Grafschaft Ravensberg 1609-1723 • 173-203 Sebastian Schröder: Ravensbergischer Landkirchspiele in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts • 205-238 Ulrich Andermann: Ravensbergische Stiftskonvente im 17. Jahrhundert • 239-260 Lutz Volmer: Ländlicher Hausbau und Sachkultur 1620-1720 • 261-285 Personenregister • 287-292 Ortsregister • 293-296 Autoren • 297-299

Rezension

Neuer Band zur Geschichte der Grafschaft Ravensburg im 17. Jahrhundert Besonderheiten im „Nebenland“ Den Ostwestfalen erscheint es auch heute noch zuweilen, dass die Region im Nordosten Nordrhein-Westfalens für die Landesregierung in Düsseldorf weit vom Schuss und damit nicht sehr interessant ist. Das hat gewissermaßen Tradition: Seit Mitte des 14. Jahrhunderts war Ravensberg für seine Landesherrn ein „Nebenland“ − ob es sich um die Herren von Jülich-Kleve-Berg, um die Brandenburger oder die Pfalz-Neuburger handelte. In der Folge haben sie wenig „durchregiert“, sagt der Historiker Dr. Michael Zozmann. Das ermöglichte Spielräume und führte im ravensbergischen „Linnenländchen“ durchaus auch zu eigenständigen Entwicklungen. Mit Verfassung, Recht, Wirtschaft und Kultur der Grafschaft Ravensberg im 17. Jahrhundert hat sich Anfang 2023 das zweite Ravensberger Kolloquium befasst. Seine Vorträge sind just in einem Tagungsband, herausgegeben von Zozmann und Prof. Dr. Ulrich Andermann, Vorsitzender des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg, erschienen. Ihm sollen im Turnus von drei Jahren weitere Kolloquien und damit Bände folgen. Im aktuellen Band, erschienen im Verlag für Regionalgeschichte, zählt der Aufsatz von Wolfgang Schindler über die Landesherrschaft in der Grafschaft Ravensberg in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts für Andermann zu den entscheidenden. „Er stellt die Frage, wer hier eigentlich regierte“, sagt er. Denn das Narrativ, Bielefeld und Ravensberg seien brandenburgisch-preußisch gewesen, sei schlicht falsch: Die Landesherrschaft wechselte oder wurde geteilt, wie Schindler anhand der Ämterverteilung belegt. Die Amtsleute waren mal Lutheraner, mal Katholiken (wie die Pfalz-Neuburger) oder mal Reformierte (wie die Brandenburger Herren, die zu den Reformierten konvertiert waren). „In der Folge gab es zum Beispiel in Schildesche alle drei Konfessionen“, sagt Andermann − etwas, was bislang kaum oder gar nicht zur Kenntnis genommen worden sei. Ganz offenkundig, hat Andermann in seinem Aufsatz nachgewiesen, war das Bekenntnis des Landesherrn keineswegs bindend. Selbst im reichsunmittelbaren Stift Herford, für das der katholische Kaiser in Wien die Äbtissin bestätigen musste, gab es reformierte Klostervorsteherinnen, „Schwestern oder Cousinen des preußischen Kurfürsten“. Ein Zeichen setzte der Brandenburger auch 1653 mit der Errichtung eines Ravensbergischen Appellationsgerichtes in Cölln an der Spree, mithin in Berlin: „Das bedeutete die Loslösung vom Reichskammergericht und damit von der Reichsgerichtsbarkeit“, betont Andermann. Dieses Gericht, bei dem Prozesse schon einmal Jahrzehnte anhängig sein konnten, war damit nicht mehr zuständig. Drei Aufsätze des Tagungsbandes, so die Herausgeber, nehmen eine Vogelperspektive auf Ravensberg ein, die anderen nehmen den Alltag in den Blick. Das kann etwa die Praxis der einzelnen Gemeinden (inklusive die Neubesetzung von Pfarrstellen oder Skandale) sein, eine Betrachtung der Besonderheiten von Baustrukturen und Mobiliar, eine Analyse der wirtschaftlichen Wechsellagen durch Kriege und Krisen oder ein Blick auf die Juristen, ihre Karrieren und verwandtschaftlichen Verflechtungen. „Die Grafschaft Ravensberg im 17. Jahrhundert“ ist im Buchhandel für 29 Euro erhältlich. Die Reihe, erhofft sich Zozmann, soll Ansätze für weitere auch überregionale Forschung liefern. Denn noch, sagt auch Andermann, gebe es genug „Fehlstellen“, denen nur durch viel Quellenarbeit beizukommen ist. Auch der aktuelle Band habe neue Erkenntnisse gebracht oder Narrative, die seit 100 Jahren unwidersprochen waren, zurechtgerückt. Sabine Schulze, in: Westfalen-Blatt, Bielefeld, 16.1.2024

Der Band rüttelt an einigen regionalgeschichtlichen Gewissheiten. Alle Beiträge argumentieren quellennah und verbinden Fallstudien mit übergeordneten Fragestellungen. Sie machen deutlich, dass eine Fixierung auf den Dreißigjährigen Krieg in der Regionalgeschichte zu kurz greift. Sie kehren die Blickrichtung der borussischen Geschichtsschreibung von oben nach unten um und kommen daher zu neuen Erkenntnissen. Der Band trägt zu einer Neugewichtung der Frühneuzeit in Ravensberg (und den Nachbarterritorien) bei und hat deshalb auch überregional Beachtung verdient. Wilfried Reininghaus: in: sehepunkte 24, 2024, Nr. 6, 15.6.2024, https://www.sehepunkte.de/2024/06/39024.html

Inhalt

Vorwort • 7-9 Wolfgang Schindler: Landesherrschaft in der Grafschaft Ravensberg in wechselhaften Zeiten (1609-1653) • 11-49 Tobias Schenk: Das Ravensbergische Appellationsgericht zu Cölln an der Spree (1653-1750). Ein frühneuzeitliches Justizkollegium im Spannungsfeld von Reichs- und Territorialgerichtsbarkeit • 51-130 Nicolas Rügge: Ravensberger Juristen im 17. Jahrhundert. Funktionen – Karrieren – territoriale Verflechtung • 131-150 Uwe Standera: Die Landhauptmänner der Grafschaft Ravensberg. Aspekte eines militärischen Amtes des 17. und 18. Jahrhunderts • 151-172 Philipp Koch: Kriege, Krisen, Konjunkturen. Bevölkerung und wirtschaftliche Wechsellagen in der Grafschaft Ravensberg im langen 17. Jahrhundert (1609/1647/1666-1719/1723) • 173-203 Sebastian Schröder: Gemeindealltag und Glaubenspraxis. Strukturen und Akteure ravensbergischer Landkirchspiele in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts • 205-238 Ulrich Andermann: Cuius regio, eius religio? Ravensbergische Stiftskonvente und die Bekenntnisfrage im 17. Jahrhundert • 239-260 Lutz Volmer: Ländlicher Hausbau und Sachkultur zur Zeit des Dreißigjährigen Kriegs und in der anschließenden Konsolidierungsphase (1620-1720) • 261-285 Abkürzungen • 286 Personenregister • 287-292 Ortsregister • 293-296 Die Autoren • 297-299

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