Beschreibung
1 Polen - eine Einführung
2 Rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Unternehmen:
Das Gesetz über die wirtschaftliche Tätigkeit (WiTG)
2.1 Einführung
2.2 Begriff des Unternehmers und der ausländischen Person
2.3 Aufnahme wirtschaftlicher Tätigkeit durch Ausländer
2.4 Pflichten eines Unternehmers bei Aufnahme und dem Betrieb einer wirtschaftlichen Tätigkeit
2.5 Konzessionen und Genehmigungen
2.6 Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmer
2.6.1 Niederlassung
2.6.2 Vertretung eines ausländischen Unternehmers in Polen
3 Gesellschaftsrecht
3.1 Das Gesetzbuch über Handelsgesellschaften (HGGB) –
Allgemeine Charakteristik
3.2 Gesellschaftsarten
3.2.1 Offene Handelsgesellschaft (OHG)
3.2.2 Partnerschaftsgesellschaft (PG)
3.2.3 Kommanditgesellschaft (KG)
3.2.4 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
3.2.5 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) –
neue Regelung
3.2.6 Aktiengesellschaft (AG)
3.2.7 Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
3.2.8 Gesellschaftsarten - vergleichende Darstellung
3.3 Das Gesetz über das Landesgerichtsregister (KRS)
3.4 Gründung einer GmbH
3.4.1 GmbH „in Gründung“
3.4.2 Entstehung einer GmbH
3.4.2.1 Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
3.4.2.2 Erbringung des Stammkapitals
3.4.2.3 Bestellung der Geschäftsführung
3.4.2.4 Bestellung eines Aufsichtsrates oder eines
Revisionsausschusses
3.4.2.5 Eintragung in das Register
3.5 Erwerb von Geschäftsanteilen und Unternehmenskauf
3.5.1 Erwerb von Geschäftsanteilen
3.5.2 Kauf eines Unternehmens
3.6 Beispiel eines GmbH-Vertrages
4 Handelskauf
4.1 Grundsätze der vertraglichen und gesetzlichen Regelung
4.2 Internationales Privatrecht
4.3 Gesetz über die polnische Sprache
5 Handelsvertreter
5.1 Einführung
5.2 Rechtsverhältnis Auftraggeber - Agent
5.3 Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten
5.4 Vermittlung eines Geschäfts durch einen Agenten
5.5 Agent als Bevollmächtigter
6 Die wirtschaftliche Kooperation
6.1 Allgemeine Charakteristik
6.2 Inhalt des Kooperationsvertrages
6.3 Rechtlicher Charakter eines Kooperationsvertrages
7 Das Ausländerrecht in Polen
7.1 Begriffsbestimmungen und Grundsätze
7.2 Aufenthaltsgenehmigung
7.3 Die befristete Aufenthaltsgenehmigung
7.4 Genehmigungsverfahren und Zuständigkeit der Organe
7.4.1 Aufenthaltsgenehmigung
7.4.2 befristete Aufenthaltsgenehmigung
8 Arbeitsrecht
8.1 Allgemeines
8.2 Zusage des Woiwoden über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis
8.3 Visum
8.4 Arbeitserlaubnis
8.5 Sonderregelungen
8.6 Genehmigungsfreie Beschäftigungen
9 Immobilienrecht
9.1 Die Grundzüge des Sachenrechts
9.1.1 Begriff des Grundstücks
9.1.2 Erwerb von Eigentum an Grundstücken
9.1.3 Erbnießbrauch
9.1.4 Beschränkte dingliche Rechte
9.2 Immobilienerwerb in Polen durch Ausländer
9.2.1 Begriff einer ausländischen Person
9.2.2 „ Erwerb“ eines Grundstücks durch Ausländer
9.2.3 Genehmigungsfreier Grundstückserwerb
9.2.4 Genehmigungsverfahren
9.2.4.1 Genehmigungsantrag und Unterlagen
9.2.4.2 Staatliche und kommunale Grundstücke
9.2.4.3 Verwaltungsgebühren
10 Gerichtliche Durchsetzung von Rechtsansprüchen
10.1 Einführung
10.2 Zuständigkeit des Gerichts nach EU-Verordnung vom 22.12.2000
10.2.1 Vereinbarter Gerichtsstand
10.2.2 Gesetzlicher Gerichtsstand
10.2.3 Internationales Zivilverfahren nach dem polnischen Zivilverfahrensgesetzbuch
10.3 Urteilsvollstreckung
10.4 Prozesskosten
10.4.1 Gerichtskosten
10.4.1.1 Gerichtsgebühren
10.4.1.2 Auslagen
10.4.2 Rechtsanwaltskosten
Literaturverzeichnis
Anlagen
Vordrucke für die Eintragung von Unternehmen ins Landesgerichtsregister (Handelsregister) mit kurzer Erläuterung
Autorenportrait
Peter Iskow:
Polnisches Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wroclaw mit Referendarausbildung und dem anschließenden Richterdienst. Ergänzungsstudium an der Universität Gießen mit Referendarausbildung am Landgericht Gießen. Zulassung als Rechtsanwalt seit 1997 in Frankfurt (Oder), zugelassen auch in Polen. Lehrtätigkeit an der Handwerkskammer in Frankfurt (Oder), bbw Bildungszentrum GmbH in Frankfurt (Oder) und am Bildungszentrum der Wirtschaft für Unternehmensführung Neuzelle e.V. als Dozent für polnisches Wirtschaftsrecht.
Aus langjähriger Berufs- und Vortragspraxis kennt er die Fragen deutscher Klein- und Mittelunternehmen betreffend wirtschaftlichen Engagements in Polen.
Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im deutsch - polnischen Rechtsverkehr (Firmengründung in Deutschland und Polen, Vertretung vor Behörden bei der Etablierung von Unternehmen, Vertragsgestaltung, Aufenthaltsbestimmungen und Immobilienerwerb in Polen ), Unterstützung von Unternehmen in allen Rechtsfragen und Wahrung ihrer Interessen im behördlichen Umgang.
Kontakt:
Rechtsanwalt Peter Iskow, Birnbaumsmühle 65, 15234 Frankfurt/Oder, Germany, Tel.: +49/3 35/5 00 26 55, Fax: +49/3 35/5 00 26 56, E-Mail Iskow_Rechtsanwalt@t-online.de.